Im Strategischen Aktionsplan 2026-2035 von Hangzhou stehen Biosphärenreservate im Mittelpunkt einer neuen Vision für globale Nachhaltigkeit, wobei er sowohl aktuelle als auch künftige Herausforderungen zu adressieren vermag. Die im Plan formulierte Vision steht im Einklang mit der Agenda für nachhaltige Entwicklung – mit einem Zeithorizont bis 2030 und darüber hinaus – sowie mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (KMGBF). Ferner nimmt der Strategische Aktionsplan auch auf den Zukunftspakt von 2024 Bezug, welcher ein Umdenken der Entwicklungsmodelle und der internationalen Zusammenarbeit fordert. Der Pakt verweist zwar auf existenzielle Risiken als Ergebnisse früherer Entscheidungen, jedoch wird zugleich ein optimistischer Weg in eine Zukunft aufgezeigt, die sich auf Wissen, Innovation und globale Zusammenarbeit gründet.
Ziel des Strategischen Aktionsplans von Hangzhou ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltig zu nutzen, die Resilienz von Ökosystemen zu stärken, zu einer positiven Klimazukunft beizutragen und gleichzeitig gerechte und nachhaltige Gesellschaften zu fördern, wobei indigene Völker und lokale Gemeinschaften im Mittelpunkt der Umsetzung stehen sollen. Der Strategische Aktionsplan stärkt auch die Bedeutung der Biosphärenreservate bei der Förderung der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) und stützt sich auf die Erkenntnisse des Transformative Change Assessment der Zwischenstaatlichen Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen (IPBES). Weiterhin unterstreicht er die Bedeutung des Multilateralismus bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie Biodiversitätsverlust, Klimawandel und Verschmutzung mittels gemeinsamer und koordinierter Anstrengungen.
Das MAB-Programm positioniert sich als Katalysator dieser Transformation, da es sowohl nachhaltige Entwicklung als auch Frieden, Sicherheit und Menschenrechte adressiert. Das 1976 im Rahmen des MAB-Programms eingerichtete Weltnetz der Biosphärenreservate (WNBR) umfasste im Jahr 2025 bereits 759 Reservate in 136 Ländern. Diese Gebiete fungieren als Modelle für die Integration von Naturschutz, nachhaltiger Entwicklung und logistischer Unterstützung durch funktionale Zonierung und kollaborative Governance-Strukturen.
Link: Strategischer Aktionsplan von Hangzhou für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) und das Weltnetz der Biosphärenreservate (2026-2035)
Derzeit gehören 785 Regionen weltweit in 140 Staaten zum Netzwerk der UNESCO-Biosphärenparke.
Gesetzliche Grundlagen in Vorarlberg
Die Kategorie „Biosphärenpark“ ist im Vorarlberger Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung seit 1997 als Schutzgebietskategorie gesetzlich festgeschrieben. Mit der Errichtungsverordnung 2000 (Verlängerung 2005) ist der Biosphärenpark Großes Walsertal gesetzlich verankert.
Download:
Errichtungsverordnung für den Biosphärenpark Großes Walsertal
Gesetz für Naturschutz und Landschaftentwicklung 1997 des Landes Vorarlberg